Berufsmaturität 1

Sie absolvieren die Berufsmaturität Gesundheit & Soziales lehrbegleitend, parallel zur beruflichen Grundbildung.

BM1 Unterricht

Details zur Berufsmaturität 1

Sie werden prüfungsfrei in das erste Semester der Berufsmaturiät 1 aufgenommen, wenn Sie

  • über einen Lehrvertrag und das Einverständnis des Lehrbetriebs, die Berufsmaturität zu absolvieren, verfügen und
  • in der Bezirksschule im Zwischenbericht bzw. im Jahreszeugnis der Abschlussklasse in den Fächern Mathematik und Deutsch (beide Fächer doppelt zählend) je mindestens die Note 4.0 und einen Notendurchschnitt von mindestens 4.4 erreichen;
  • in der Sekundarschule im Zwischenbericht bzw. im Jahreszeugnis der Abschlussklasse in den Fächern Mathematik und Deutsch (beide Fächer doppelt zählend) je mindestens die Note 4.0 und einen Notendurchschnitt von mindestens 5,3 erreichen.

Erreichen Sie die entsprechenden Notendurchschnitte nicht, haben Sie eine Aufnahmeprüfung abzulegen.

Die Aufnahmeprüfung basiert auf dem Lehrplan der 4. Sekundarschule. Folgende Fächer werden geprüft:

Aufnahmeprüfung Berufsmaturität

Die Aufnahmeprüfung gilt als bestanden, wenn nicht mehr als eine Fachnote unter 4 liegt und die Gesamtnote gleich 4.0 oder höher ist. Die bestandene Aufnahmeprüfung berechtigt zum Eintritt in die Berufsmaturität 1 auf Beginn eines der beiden auf die Prüfung folgenden Schuljahre.

Formular Anmeldung BM1 2024

Dispensationsgesuch

Zur Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung bieten wir Vorbereitungskurse an. Zudem finden Sie hier alte Aufnahmeprüfungen.

Unterricht

Der Berufsmaturitätsunterricht führt Sie an ein Fachhochschulstudium heran:

Sie festigen, erweitern und vertiefen Ihr Fachwissen und Ihre Kenntnisse in den Grundlagenfächern Deutsch, Mathematik, Französisch und Englisch sowie in den Ergänzungsfächern Geschichte & Politik und Wirtschaft & Recht.

Sie erwerben vertieftes Fachwissen und Kenntnisse in den Schwerpunktfächern Sozialwissenschaften und Naturwissenschaften (Biologie, Chemie und Physik).

Sie entwickeln Ihre personalen, sozialen und methodischen Kompetenzen weiter und vertiefen diese im Hinblick auf Ihre Studierfähigkeit.

Promotion

Für die Promotion in das nächste Semester zählen die Noten der unterrichteten Fächer.

Die definitive Promotion ins nächsthöhere Semester erfolgt, wenn
– die Gesamtnote mindestens 4 beträgt;
– die Differenz der ungenügenden Noten zur Note 4 gesamthaft den Wert 2 nicht übersteigt; und
– nicht mehr als zwei Noten unter 4 erteilt wurden.

Wer ab Ausbildungsbeginn zum zweiten Mal die Promotionsbedingungen nicht erfüllt, wird vom Berufsmaturitätsunterricht ausgeschlossen. Lernende, die in das letzte Semester promoviert worden sind, werden zu den Berufsmaturitätsprüfungen zugelassen.

Hier finden Sie den Schullehrplan:

Schullehrplan BM1

  • In den Fächern mit Abschlussprüfungen ergibt sich die Fachnote je zur Hälfte aus der Prüfungsnote und aus der Erfahrungsnote.
  • Die Erfahrungsnote ist das Mittel aller Semesterzeugnisnoten im entsprechenden Fach oder im interdisziplinären Arbeiten.
  • Noten, welche sich aus dem Mittel mehrerer bewerteter Leistungen ergeben, werden auf halbe oder ganze Noten gerundet.
  • Die Gesamtnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel sämtlicher zählender Fachnoten.
  • Die Abschlussprüfung gilt als bestanden, wenn die Gesamtnote gleich 4.0 oder höher ist, die Differenz der ungenügenden Noten zur Note 4 gesamthaft den Wert 2 nicht übersteigt und nicht mehr als zwei Noten unter 4 erteilt werden.

Nach Abschluss der Berufsmaturität Gesundheit & Soziales haben Sie vielfältige Perspektiven:

  • Fachhochschulen
  • Universitäten und ETH (mit Passerelle Berufsmaturität – universitäre Hochschulen)
  • Höhere Fachschule (z.B. Pflege HF oder Operatonstechnik HF)
  • Fachhochschule Pflege (mit Berufsmaturität)
  • Berufsprüfungen (zum Beispiel Fachperson Langzeitpflege BP)