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Informationen für neue Lernende

Herzlich Willkommen an der BFGS.

Wir starten gemeinsam mit Ihnen in Ihre Ausbildung. An Ihrem ersten Ausbildungstag erwartet sie Folgendes:

    1. Brugg: Empfang in der Aula an der Baslerstrasse 45 oder an der Badstrasse 48. Rheinfelden: Empfang an der Engerfeldstrasse 20, im 3. Stock.
    2. Einweisung in Ihre Klasse.
    3. Unterricht gemäss Stundenplan.

Hier geht es zu…

den Stundenplänen

den Schultagen

den wichtigen Terminen sowie

Ferien und schulfreien Tagen.

Und natürlich empfängst Sie unsere Mensa an der Baslerstrasse gerne als Gast.

Hier geht es zu dem…

Beratungsangebot “Offene Türe” und zu weiteren wichtigen Beratungsangeboten für Lernende.

Der Unterricht ist für Sie kostenlos.

Für Kopien und Verbrauchsmaterial werden Ihnen für die ganze Ausbildung anfallende Kosten gemäss § 48 der Verordnung über die Berufs- und Weiterbildung in Rechnung gestellt:

Grundbildung

    • Assistent/in Gesundheit und Soziales AGS: CHF 60.-
    • Fachfrau/-mann Betreuung FaBe: CHF 130.-
    • Fachfrau/-mann Gesundheit FaGe: CHF 175.-
    • Lernende mit Berufsmaturität 1 zusätzlich: CHF 120.-

Nachholbildung

    • Fachfrau/-mann Betreuung Nachholbildung: CHF 50.-
    • Fachfrau/-mann Gesundheit Nachholbildung: CHF 105.-
    • Allgemeinbildung für Erwachsene: CHF 30.-

Berufsmaturität 2

    • Berufsmaturität 2 Vollzeit: CHF 120.-
    • Berufsmaturität 2 Teilzeit: CHF 120.-

Sie können einen Antrag um Nachteilsausgleich für die Berufsfachschule und die Berufsmaturität für Personen mit ärztlich oder fachpsychologisch nachgewiesenen Behinderungen einreichen, siehe Merkblatt.

Dieser muss bis zum letzten Tag vor den Herbstferien von der betroffenen Person beim Sekretariat eingereicht werden.

Dem Antrag muss ein aktuelles Gutachten oder Arztzeugnis (nicht älter als 2 Jahre) von einer fachärztlichen oder fachpsychologischen Person beigelegt werden.

Einen Antrag um Nachteilsausgleich für das Qualifikationsverfahren oder die Aufnahme- und Abschlussprüfungen der Berufsmaturität muss bis spätestens am 31. Dezember beim Kanton Aargau eingereicht werden (separates Formular).