Eklat am Schwingfest: Siegerinterview mit Christian Stucki war verbotene Schleichwerbung für Tabak
Darf ein Fernsehsender ein Interview übertragen, bei dem der Schwingfest-Sieger in ein Mikrofon eines Zigarrenherstellers spricht? Keinesfalls, urteilt das Bundesverwaltungsgericht.
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