Berufsmatura 2
Sie absolvieren die Berufsmatura Gesundheit und Soziales nach einer abgeschlossenen beruflichen Grundbildung: 1 Jahr im Vollzeitlehrgang oder 2 Jahre berufsbegleitend im Teilzeitlehrgang.
Mit dem Berufsmaturitätszeugnis haben Sie zwei Vorteile: Sie sind bereit für den Arbeitsmarkt und können ein Fachhochschulstudium beginnen.
Was erwartet Sie im Unterricht?
Im Berufsmaturitätsunterricht werden Sie mit Schwerpunktfächern in Natur- und Sozialwissenschaften perfekt auf Studiengänge wie Soziale Arbeit, Physiotherapie, Psychologie oder Gesundheitsförderung vorbereitet.
Zudem erweitern Sie Ihr Allgemeinwissen in Geschichte und Politik, Wirtschaft und Recht, Mathematik sowie in den Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch.
Schliesslich werden Sie auch interdisziplinär arbeiten.
FAQs
Aufnahme
So werden Sie prüfungsfrei in das 1. Semester der Berufsmatura 2 aufgenommen:
Erfüllen Sie diese Bedingungen nicht, müssen Sie eine Aufnahmeprüfung absolvieren.
Zur Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung bieten wir Vorbereitungskurse an.
Aufnahmeprüfung
Folgende Fächer werden in der Aufnahmeprüfung geprüft:
Sie bestehen die Aufnahmeprüfung, wenn nicht mehr als eine Fachnote unter 4.0 liegt und Ihre Gesamtnote 4.0 oder höher ist. Die Fachnoten werden auf halbe Noten gerundet. Der Durchschnitt der Fachnoten wird auf eine Dezimalstelle gerundet.
Anmeldung Aufnahmeprüfung Berufsmatura 2
Anmeldung prüfungsfreier Übertritt Berufsmatura 2
Lektionen und Fächer
Anzahl Lektionen Berufsmaturitätsunterricht je Woche:
Im Berufsmaturitätsunterricht besuchen Sie folgende Fächer:
Dispensation von Fächern
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie das während der Berufsmaturität zu erarbeitende Niveau in einem Fach bereits erreicht haben, können Sie sich vom Unterricht (und der Abschlussprüfung) dispensieren lassen. Diesen Nachweis müssen Sie anhand von national anerkannten Diplomen erbringen.
Folgende Dispensationen sind möglich:
Dispensationsgesuch
Promotion
Voraussetzung für die Promotion:
Notendurchschnitt mindestens 4.0 ist.
Höchstens zwei ungenügende Noten.
Differenz dieser ungenügenden Noten zur Note 4.0 nicht mehr als 2 Punkte beträgt.
Wichtig:
Wenn Sie die Promotionsbedingungen einmal nicht erfüllen, werden Sie vom Berufsmaturitätsunterricht ausgeschlossen.
Abschlussprüfung
Wichtig:
In den Fächern des Grundlagen- und Schwerpunktbereichs müssen Sie eine Abschlussprüfung ablegen. Ihre Abschlussnote besteht zur Hälfte aus der Prüfungsnote und zur Hälfte aus der Erfahrungsnote. Das Mittel wird auf halbe oder ganze Noten gerundet.
In den Fächern des Ergänzungsbereichs ist die Erfahrungsnote Ihre Abschlussnote. Das Mittel wird auf halbe oder ganze Noten gerundet.
Ihre Gesamtnote ist der Durchschnitt aller zählenden Fachnoten, auf eine Dezimalstelle gerundet.
Bestanden ist die Prüfung, wenn:
Der Notendurchschnitt Ihrer Fachnoten mindestens 4.0 beträgt.
Sie höchstens zwei ungenügende Noten haben.
Die Differenz dieser ungenügenden Noten zur Note 4.0 nicht mehr als 2 Punkte beträgt.