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BM 1

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Berufsmatura 1

Sie absolvieren die Berufsmatura Gesundheit und Soziales lehrbegleitend, parallel zur beruflichen Grundbildung.
Mit dem Berufsmaturitätszeugnis haben Sie zwei Vorteile: Sie sind bereit für den Arbeitsmarkt und können ein Fachhochschulstudium beginnen.

Was erwartet Sie im Unterricht?

Im Berufsmaturitätsunterricht werden Sie mit Schwerpunktfächern in Natur- und Sozialwissenschaften perfekt auf Studiengänge wie Soziale Arbeit, Physiotherapie, Psychologie oder Gesundheitsförderung vorbereitet.
Zudem erweitern Sie Ihr Allgemeinwissen in Geschichte und Politik, Wirtschaft und Recht, Mathematik sowie in den Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch.
Schliesslich werden Sie auch interdisziplinär arbeiten.

FAQs

Aufnahme

So werden Sie prüfungsfrei in das 1. Semester der Berufsmatura aufgenommen:
Lehrvertrag und das Einverständnis des Lehrbetriebs.
Aus der Bezirksschule: Im Zwischenbericht bzw. im Jahreszeugnis der Abschlussklasse in Mathematik und Deutsch (beide Fächer zählen doppelt) je mindestens die Note 4.0 und einen Notendurchschnitt von mindestens 4.4.
Aus der Sekundarschule: Im Zwischenbericht bzw. im Jahreszeugnis der Abschlussklasse in den Fächern Mathematik und Deutsch (beide Fächer doppelt zählend) je mindestens die Note 4.0 und einen Notendurchschnitt von mindestens 5.3.
Erfüllen Sie diese Bedingungen nicht, müssen Sie eine Aufnahmeprüfung absolvieren.

Aufnahmeprüfung

Folgende Fächer werden in der Aufnahmeprüfung geprüft:
Fachnote 1: Deutsch 90 Min.
Fachnote 2: Mathematik 60 Min.
Fachnote 3: Fremdsprachen (Englisch und Französisch) je 45 Min., der Durchschnitt der beiden Sprachnoten ist die Fachnote 3.
Sie bestehen die Aufnahmeprüfung, wenn nicht mehr als eine Fachnote unter 4.0 liegt und Ihre Gesamtnote 4.0 oder höher ist. Die Fachnoten werden auf halbe Noten gerundet. Der Durchschnitt der Fachnoten wird auf eine Dezimalstelle gerundet.

Anmeldung Berufsmatura 1

    Persönliche Angaben
    Persönliche Angaben



    Vor- und Ausbildung
    Vor- und Ausbildung

    Zuletzt besuchte Schule

    SekundarschuleBezirksschuleAndere

    Von


    Bis


    Anmeldung: Prüfungsfreier Eintritt oder Aufnahmeprüfung

    Berufsmatura 1 prüfungsfreier Eintritt (Start 10. August 2026)

    Berufsmatura 1 Aufnahmeprüfung (26. Juni 2026)

    AGB gelesen und akzeptiert
    AGB gelesen und einverstanden

    Ort, Datum
    Ort, Datum


    Anhang 1 (JPG, PDF, DOCX max. 5MB)


    Anhang 2 (JPG, PDF, DOCX max. 5MB)

    Lektionen und Fächer

    Zusätzlich zum Berufskundeunterricht kommen pro Woche noch 12 Lektionen Berufsmaturitätsunterricht dazu.
    Im Berufsmaturitätsunterricht besuchen Sie folgende Fächer:
    Schwerpunktbereich: Sozialwissenschaften, Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik).
    Grundlagenbereich: Deutsch, Französisch, Englisch, Mathematik.
    Ergänzungsbereich: Geschichte und Politik, Wirtschaft und Recht.
    Fächerübergreifend: Interdisziplinäres Arbeiten in den Fächern, Interdisziplinäre Projektarbeit.

    Dispensation von Fächern

    Wenn Sie nachweisen können, dass Sie das während der Berufsmatura zu erarbeitende Niveau in einem Fach bereits erreicht haben, können Sie sich vom Unterricht (und der Abschlussprüfung) dispensieren lassen.
    Diesen Nachweis müssen Sie anhand von national anerkannten Diplomen erbringen. Folgende Dispensationen sind möglich:
    Volldispensation: Sie sind vom Unterricht und der Abschlussprüfung befreit.
    Teildispensation: Sie werden gemäss Entscheid Schulleitung vom Unterricht oder der Abschlussprüfungen befreit.

    Dispensationsgesuch

      Persönliche Angaben
      Persönliche Angaben



      Fach, Grund und Art der Dispensation / Anrechnung

      Fach:

      Wichtig: Biologie, Chemie, Physik kann nur angerechnet werden, wenn die Vorleistungen nach dem aktuell gültigen Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität vom 18.02.2012 (gültig ab 01.01.2014) erbracht wurden.

      Sprachlevel Englisch:

      B
      C

      Sprachlevel Französisch:

      DELF
      DFP
      DALF

      Erreichte Punktzahl:

      Bitte Kopie des Zertifikates beilegen.


      Art der Dispensation (wird durch die BFGS ausgefüllt):

      Dispensation von der Abschlussprüfung

      *Dispensation vom Unterrichtsbesuch

      *Falls die Zertifikats-Punktzahl nicht für eine Unterrichtsdispensation ausreicht, wird die Abschlussprüfungsnote Ihres Diploms eingetragen und mit den Erfahrungsnoten verrechnet:

      • In den Fächern mit Abschlussprüfungen ergibt sich die Note je zur Hälfte aus der Prüfungsnote und aus der Erfahrungsnote.

      • Noten, welche sich aus dem Mittel mehrerer bewerteter Leistungen ergeben, wer­den auf halbe oder ganze Noten gerundet.

      Ort, Datum
      Ort, Datum


      Anhang 1 (JPG, PDF, DOCX max. 5MB)

      Entscheid (Schulleitung bzw. Abteilung Berufsbildung und Mittelschule)

      Der Entscheid über die Dispensation wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Bis dieser eingetroffen ist, sind Sie grundsätzlich zum Unterrichtsbesuch verpflichtet. Die Kommunikation an die betroffenen Fachlehrpersonen erfolgt ebenfalls durch die Schulleitung.



      Promotion
      Sie werden ins nächste Semester promoviert, wenn Ihr Notendurchschnitt mindestens 4.0 ist, Sie höchstens zwei ungenügende Noten haben und die Differenz dieser ungenügenden Noten zur Note 4.0 nicht mehr als  2 Punkte beträgt.
      Wenn Sie ab dem Ausbildungsbeginn zum zweiten Mal die Bedingungen nicht erfüllen, dürfen Sie nicht mehr am Berufsmaturitätsunterricht teilnehmen.
      Lernende, die in das letzte Semester promoviert worden sind, werden zu den Abschlussprüfungen zugelassen.

      Abschlussprüfung

      In den Fächern des Grundlagen- und Schwerpunktbereichs müssen Sie eine Abschlussprüfung ablegen. Ihre Abschlussnote besteht zur Hälfte aus der Prüfungsnote und zur Hälfte aus der Erfahrungsnote.
      In den Fächern des Ergänzungsbereichs ist die Erfahrungsnote Ihre Abschlussnote.
      Ihre Gesamtnote ist der Durchschnitt aller zählenden Fachnoten, auf eine Dezimalstelle gerundet.
      Sie bestehen die Abschlussprüfung, wenn der Notendurchschnitt Ihrer Fachnoten mindestens 4.0 beträgt, Sie höchstens zwei ungenügende Noten haben und die Differenz dieser ungenügenden Noten zur Note 4.0 nicht mehr als 2 Punkte beträgt.