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BM 2

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Berufsmatura 2

Sie absolvieren die Berufsmatura Gesundheit und Soziales nach einer abgeschlossenen beruflichen Grundbildung: 1 Jahr im Vollzeitlehrgang oder 2 Jahre berufsbegleitend im Teilzeitlehrgang.
Mit dem Berufsmaturitätszeugnis haben Sie zwei Vorteile: Sie sind bereit für den Arbeitsmarkt und können ein Fachhochschulstudium beginnen.

Was erwartet Sie im Unterricht?

Im Berufsmaturitätsunterricht werden Sie mit Schwerpunktfächern in Natur- und Sozialwissenschaften perfekt auf Studiengänge wie Soziale Arbeit, Physiotherapie, Psychologie oder Gesundheitsförderung vorbereitet.
Zudem erweitern Sie Ihr Allgemeinwissen in Geschichte und Politik, Wirtschaft und Recht, Mathematik sowie in den Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch.
Schliesslich werden Sie auch interdisziplinär arbeiten.

FAQs

Aufnahme

So werden Sie prüfungsfrei in das 1. Semester der Berufsmatura 2 aufgenommen:
Sie verfügen über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder einen gleichwertigen Ausbildungsabschluss
Sie haben die Aufnahmeprüfung zur Berufsmaturität 2 bestanden bzw. das eidgenössische Fähigkeitszeugnis mit einer Abschlussnote von 5.0 oder höher abgeschlossen.
Erfüllen Sie diese Bedingungen nicht, müssen Sie eine Aufnahmeprüfung absolvieren. Zur Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung bieten wir Vorbereitungskurse an.

Aufnahmeprüfung

Folgende Fächer werden in der Aufnahmeprüfung geprüft:
Fachnote 1: Deutsch 90 Min.
Fachnote 2: Mathematik 60 Min.
Fachnote 3: Fremdsprachen (Englisch und Französisch) je 45 Min., der Durchschnitt der beiden Sprachnoten ist die Fachnote 3
Sie bestehen die Aufnahmeprüfung, wenn nicht mehr als eine Fachnote unter 4.0 liegt und Ihre Gesamtnote 4.0 oder höher ist. Die Fachnoten werden auf halbe Noten gerundet. Der Durchschnitt der Fachnoten wird auf eine Dezimalstelle gerundet.

Anmeldung Aufnahmeprüfung Berufsmatura 2

    Persönliche Angaben

    Vor- und Ausbildung
    Besuchte Schulen (ab 7. Schuljahr) und absolvierte Grundbildung (Lehre)

    Schule / Grundbildung

    Von

    Bis

    Bereits erworbene Abschlüsse und Diplome

    Eidg. Fähigkeitszeugnis als:

    (bitte der Anmeldung beilegen oder nach Erhalt nachreichen)


    Internationales Sprachzertifikat:

    Englisch (First, BEC, etc.) bitte aufführen:
    Französisch (DELF/DALF, etc.) bitte aufführen:

    Wer bereits ein Sprachdiplom hat und sich vom entsprechenden Fach und/oder der Abschlussprüfung dispensieren lassen möchte, soll das Formular "Gesuch um Dispensation" zusammen mit einer Kopie des Sprachzertifikats der Anmeldung beilegen.
    Anmeldung Aufnahmeprüfung Berufsmatura 2

    Anmeldung zur Aufnahmeprüfung vom 1. März 2025

    • Diese Anmeldung gilt automatisch auch als Anmeldung für den prüfungsfreien Übertritt

    • Anmeldefrist: 31. Januar 2025

    • Wer die Aufnahmeprüfung nicht besteht, hat zusätzlich die Möglichkeit über einen EFZ-Notenschnitt von 5.0 oder höher prüfungsfrei aufgenommen zu werden

    Gewünschter Ausbildungsgang - und -beginn
    2025

    BM 2 Vollzeit (Start August 2025)BM 2 Teilzeit (Start August 2025)

    2026

    BM 2 Vollzeit (Start August 2026)BM 2 Teilzeit (Start August 2026)


    Sollten Sie die Anmeldefrist (bis Ende Januar) für die Aufnahmeprüfung verpasst haben, besteht die Möglichkeit (bis Ende März) eines prüfungsfreien Übertritts. Detaillierte Informationen und das entsprechende Formular finden Sie in FAQs, unter dem Punkt "Anmeldung prüfungsfreier Übertritt Berufsmatura 2."
    • Die Anmeldung für die Aufnahmeprüfung "Berufsmatura 2 Gesundheit und Soziales" ist verbindlich und ist bei bestandener Aufnahmeprüfung gleichzeitig eine verbindliche Anmeldung zur Berufsmaturitätsprüfung (Schlussprüfung)*.

    • Bei Aufnahme in einen Lehrgang zur eidgenössischen Berufsmatura für gelernte Berufsleute (BM II) wird eine Gebühr von Fr. 300.- erhoben (gem. § 46 Abs. 1 lit. a der Verordnung über die Berufs- und Weiterbildung).

    Ort, Datum


    Anhang 1 (JPG, PDF, DOCX max. 5MB)


    Anhang 2 (JPG, PDF, DOCX max. 5MB)

    Allfällige Adressänderungen / Änderungen der Koordinaten sind dem Sekretariat der Berufsfachschule Gesundheit und Soziales umgehend mitzuteilen.


    *Damit ist auch die Pflicht verbunden, an der Berufsmaturitätsprüfung (Schlussprüfung) zu erscheinen. Bei einer unentschuldigten Absenz oder einer Abmeldung nach dem 31. Januar des jeweiligen Prüfungsjahres ohne entsprechende ärztliche Bescheinigung oder anderswertige schwerwiegende Gründe gilt die Berufsmaturitätsprüfung als nicht bestanden.

    Anmeldung prüfungsfreier Übertritt Berufsmatura 2

      Persönliche Angaben

      Vor- und Ausbildung
      Besuchte Schulen (ab 7. Schuljahr)

      Schule / Grundbildung

      Von

      Bis

      Bereits erworbene Abschluss

      Eidg. Fähigkeitszeugnis als:

      (bitte der Anmeldung beilegen oder nach Erhalt nachreichen)

      Anmeldung prüfungsfreier Übertritt Berufsmatura 2

      Anmeldung für den prüfungsfreien Übertritt beginn 11. August 2025

      • EFZ mit Notenschnitt 5.0 oder höher (bitte Notenausweis der Anmeldung beilegen oder nach Erhalt im Sommer nachreichen)

      • Anmeldefrist: 31. März 2025

      Gewünschter Ausbildungsgang

      • Bei Aufnahme in einen Lehrgang zur eidgenössischen Berufsmaturität für gelernte Berufsleute (BM II) wird eine Gebühr von Fr. 300.- erhoben (gem. § 46 Abs. 1 lit. a der Verordnung über die Berufs- und Weiterbildung).

      • Allfällige Adressänderungen / Änderungen der Koordinaten sind dem Sekretariat der Berufsfachschule Gesundheit und Soziales umgehend mitzuteilen.

      Ort, Datum


      Anhang 1 (JPG, PDF, DOCX max. 5MB)


      Anhang 2 (JPG, PDF, DOCX max. 5MB)


      *Damit ist auch die Pflicht verbunden, an der Berufsmaturitätsprüfung (Schlussprüfung) zu erscheinen. Bei einer unentschuldigten Absenz oder einer Abmeldung nach dem 31. Januar des jeweiligen Prüfungsjahres ohne entsprechende ärztliche Bescheinigung oder anderweitige schwerwiegende Gründe gilt die Berufsmaturitätsprüfung als nicht bestanden.

      Lektionen und Fächer

      Anzahl Lektionen Berufsmaturitätsunterricht je Woche:
      36 Lektionen im Vollzeitlehrgang
      18 Lektionen im Teilzeitlehrgang
      Im Berufsmaturitätsunterricht besuchen Sie folgende Fächer:
      Schwerpunktbereich: Sozialwissenschaften, Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik)
      Grundlagenbereich: Deutsch, Französisch, Englisch, Mathematik
      Ergänzungsbereich: Geschichte sowie Politik, Wirtschaft und Recht
      Fächerübergreifend: Interdisziplinäres Arbeiten in den Fächern, Interdisziplinäre Projektarbeit

      Dispensation von Fächern

      Wenn Sie nachweisen können, dass Sie das während der Berufsmaturität zu erarbeitende Niveau in einem Fach bereits erreicht haben, können Sie sich vom Unterricht (und der Abschlussprüfung) dispensieren lassen. Diesen Nachweis müssen Sie anhand von national anerkannten Diplomen erbringen.
      Folgende Dispensationen sind möglich:
      Volldispensation: Sie sind vom Unterricht und der Abschlussprüfung befreit.
      Teildispensation: Sie werden gemäss Entscheid Schulleitung von den Abschlussprüfungen befreit.

      Dispensationsgesuch

        Persönliche Angaben

        Fach, Grund und Art der Dispensation / Anrechnung

        Art der Dispensation:

        Dispensation von der Abschlussprüfung
        Dispensation vom Unterrichtsbesuch

        Bitte Kopie des Nachweises beilegen. Wichtig: Biologie, Chemie, Physik, kann nur angerechnet werden, wenn die Vorleistungen nach dem aktuell gültigen Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität vom 18.02.2012 (gültig ab 01.01.2014) erbracht wurde.

        Ort, Datum


        Anhang 1 (JPG, PDF, DOCX max. 5MB)

        Entscheid (Schulleitung bzw. Abteilung Berufsbildung und Mittelschule)

        Der Entscheid über die Dispensation wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Bis dieser eingetroffen ist, sind Sie grundsätzlich zum Unterrichtsbesuch verpflichtet. Die Kommunikation an die betroffenen Fachlehrpersonen erfolgt ebenfalls durch die Schulleitung.

        Promotion
        Sie werden ins nächste Semester promoviert, wenn Ihr Notendurchschnitt mindestens 4.0 ist, Sie höchstens zwei ungenügende Noten haben und die Differenz dieser ungenügenden Noten zur Note 4.0 nicht mehr als  2 Punkte beträgt.
        Wenn Sie die Promotionsbedingungen einmal nicht erfüllen, werden Sie vom Berufsmaturitätsunterricht ausgeschlossen.

        Abschlussprüfung

        In den Fächern des Grundlagen- und Schwerpunktbereichs müssen Sie eine Abschlussprüfung ablegen. Ihre Abschlussnote besteht zur Hälfte aus der Prüfungsnote und zur Hälfte aus der Erfahrungsnote. Das Mittel wird auf halbe oder ganze Noten gerundet.
        In den Fächern des Ergänzungsbereichs ist die Erfahrungsnote Ihre Abschlussnote. Das Mittel wird auf halbe oder ganze Noten gerundet.
        Ihre Gesamtnote ist der Durchschnitt aller zählenden Fachnoten, auf eine Dezimalstelle gerundet.
        Sie bestehen die Abschlussprüfung, wenn der Notendurchschnitt Ihrer Fachnoten mindestens 4.0 beträgt, Sie höchstens zwei ungenügende Noten haben und die Differenz dieser ungenügenden Noten zur Note 4.0 nicht mehr als 2 Punkte beträgt.