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Infos für Lernende

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Beratung “Offene Türe” und Förderkurse

Brauchen Sie Unterstützung beim Lernen oder befinden Sie sich in einer schwierigen Situation?

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Offene Tür

Unser Beratungsangebot „Offene Türe“ hilft bei Lernschwierigkeiten, verbessert Ihre Lernfähigkeiten und steht Ihnen in herausfordernden Zeiten zur Seite. Bei grösseren Problemen vermitteln wir passende Anlaufstellen. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos für BFGS-Lernende.

Förderkurse

Unsere Sprach- und Fachkurse schliessen Lernlücken und bauen fehlende Kompetenzen auf. Mit klaren Lernzielen unterstützen wir Sie, in der Schule erfolgreich zu sein. Bei erkanntem Förderbedarf empfehlen wir einen passenden Kurs und informieren Ihren Lehrbetrieb. Die Kurse starten immer nach den Herbstferien.

Anforderungen Informatikmittel

Digitale Medien sind im Alltag und Beruf unverzichtbar geworden. Deshalb nutzen wir digitale Werkzeuge im Unterricht.

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Sie bringen ab dem 1. Schultag Ihr eigenes Notebook mit in den Unterricht sowie in die überbetrieblichen Kurse (üK) der OdA GS Aargau.

Ihr Notebook müssen Sie immer mit in den Unterricht bringen. Ihr Notebook muss ein Arbeiten mit gebräuchlicher Standardsoftware gewährleisten. An Ihrem ersten Schultag werden Sie Google Chrome, den Safe Exam Browser sowie Ihre E-Lehrmittel installieren. Von Vorteil sind eher kompaktere Geräte mit einer Tastatur.

Smartphones, Tablets, Chromebooks und Geräte mit Windows S genügen den verlangten Anforderungen nicht.

Kosten

Für Unterrichts- und Modellmaterial sowie Drucksachen (exkl. Lehrmittel) werden Ihnen für die ganze Ausbildung folgende Kosten in Rechnung gestellt.

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Grundbildung
Assistent/in Gesundheit und Soziales: CHF 60.-
Assistent/in Gesundheit und Soziales: CHF 60.-
Fachperson Betreuung: CHF 130.-
Fachperson Gesundheit: CHF 175.-
Nachholbildung
Fachperson Betreuung - Nachholbildung: CHF 50.-
Fachperson Gesundheit - Nachholbildung: CHF 105.-
Allgemeinbildung für Erwachsene: CHF 30.-
Berufsmatura 2
Berufsmatura 2 Voll- & Teilzeit: CHF 120.-

Nachteilsausgleich

Wenn Sie eine ärztlich oder fachpsychologisch nachgewiesene Beeinträchtung haben, können Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich für die Berufsfachschule und Berufsmaturität stellen.

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Für den Schulunterricht: Reichen Sie den Antrag bis zum letzten Tag vor den Herbstferien beim Sekretariat ein und legen Sie ein aktuelles Gutachten oder Arztzeugnis (nicht älter als 2 Jahre) bei.

Für das Qualifikationsverfahren oder die Prüfungen der Berufsmaturität: Reichen Sie den Antrag bis spätestens 31. Dezember beim Kanton Aargau ein.