Herzlich willkommen an der BFGS!
Ihre BFGS-Reise beginnt hier:
Kurz und kompakt alle Infos, die Sie benötigen um erfolgreich durchzustarten und Ihre Ausbildung an der BFGS erfolgreich zu absolvieren. Wir unterstützen Sie gerne dabei!
Lehrmittel bestellen leicht gemacht!
Wichtiger Hinweis für FaBe- und FaGe Lernende: Wir verwenden aktuelle Auflagen der Lehrmittel. Bitte kaufen Sie daher keine gebrauchten Bücher.

Beratung “Offene Türe” und Förderkurse
Brauchen Sie Unterstützung beim Lernen oder befinden Sie sich in einer schwierigen Situation?
Weitere Infos...
Offene Tür
Unser Beratungsangebot „Offene Türe“ hilft bei Lernschwierigkeiten, verbessert Ihre Lernfähigkeiten und steht Ihnen in herausfordernden Zeiten zur Seite. Bei grösseren Problemen vermitteln wir passende Anlaufstellen. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos für BFGS-Lernende.
Förderkurse
Unsere Sprach- und Fachkurse schliessen Lernlücken und bauen fehlende Kompetenzen auf. Mit klaren Lernzielen unterstützen wir Sie, in der Schule erfolgreich zu sein. Bei erkanntem Förderbedarf empfehlen wir einen passenden Kurs und informieren Ihren Lehrbetrieb. Die Kurse starten immer nach den Herbstferien.

Anforderungen Informatikmittel
Sie bringen ab dem 1. Schultag Ihr eigenes Notebook mit in den Unterricht sowie in die überbetrieblichen Kurse (üK) der OdA GS Aargau.
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Ihr Notebook müssen Sie immer mit in den Unterricht bringen. Sie müssen auf Ihrem Gerät Software installieren können und benötigen deshalb Administratorenrechte. An Ihrem ersten Schultag werden Sie Google Chrome, den Safe Exam Browser sowie Ihre E-Lehrmittel installieren.
Folgende Anforderungen muss Ihr Notebook erfüllen:
- Es muss ein Arbeiten mit gebräuchlicher Standardsoftware gewährleisten.
- Von Vorteil sind eher kompaktere Geräte mit einer Tastatur.
- Betriebssystem ab Windows 11 (kein S-Modus) oder macOS ab Version 14 (Sonoma)
- Smartphones, Tablets, Chromebooks, Linux-basierte Betriebssysteme und Geräte im Windows-S Modus, sowie veraltete Geräte genügen den Anforderungen nicht.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an support@bfgs.ch.

Kosten
Für Unterrichts- und Modellmaterial sowie Drucksachen (exkl. Lehrmittel) werden Ihnen für die ganze Ausbildung folgende Kosten in Rechnung gestellt.
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Grundbildung
Nachholbildung
Berufsmatura 1
Berufsmatura 2

Nachteilsausgleich
Wenn Sie eine ärztlich oder fachpsychologisch nachgewiesene Beeinträchtung haben, können Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich für die Berufsfachschule und Berufsmaturität stellen.
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Fristen für das Gesuch zum Nachteilsausgleich (NTA) im Schulunterricht:
Im 1. Lehrjahr: Einreichung bis spätestens 15. September.
Für spätere Semester:
- Bis 31. Januar für einen NTA ab dem 2., 4. oder 6. Semester.
- Bis 31. Juli für einen NTA ab dem 3. oder 5. Semester.
Frist für das Gesuch um Nachteilsausgleich (NTA) im Qualifikationsverfahren: Einreichung bis spätestens am 31. Dezember vor der regulären Prüfungssession beim Kanton Aargau.